Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Was kleine Unternehmen wissen müssen
Inhaltsverzeichnis
ToggleDie Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Sie soll den Schutz personenbezogener Daten in der EU verbessern und einheitliche Regeln für Unternehmen schaffen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. In diesem Artikel erfahren Sie, was kleine Unternehmen über die DSGVO wissen müssen.
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu gehören beispielsweise Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, IP-Adresse und Standortdaten. Auch besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten oder religiöse Überzeugungen fallen unter den Schutz der DSGVO.
Welche Pflichten haben Unternehmen nach der DSGVO?
Die DSGVO legt eine Reihe von Pflichten für Unternehmen fest, die personenbezogene Daten verarbeiten. Dazu gehören:
- Informationspflichten: Unternehmen müssen betroffene Personen darüber informieren, welche personenbezogenen Daten sie verarbeiten, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage. Diese Informationen müssen in einer leicht verständlichen Form und in einer klaren und prägnanten Sprache bereitgestellt werden.
- Datenschutz-Folgenabschätzung: Unternehmen müssen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen birgt.
- Verarbeitungsverzeichnis: Unternehmen müssen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten führen.
- Datenschutzbeauftragter: Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn sie personenbezogene Daten in großem Umfang verarbeiten oder besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten.
- Datenschutzverletzungen: Unternehmen müssen Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde melden und betroffene Personen informieren, wenn die Verletzung ein hohes Risiko für ihre Rechte und Freiheiten birgt.
Welche Rechte haben betroffene Personen nach der DSGVO?
Die DSGVO gewährt betroffenen Personen eine Reihe von Rechten in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Dazu gehören:
- Auskunftsrecht: Betroffene Personen haben das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten über sie verarbeitet werden.
- Berichtigungsrecht: Betroffene Personen haben das Recht, unrichtige personenbezogene Daten berichtigen zu lassen.
- Löschungsrecht: Betroffene Personen haben das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese nicht mehr benötigt werden oder unrechtmäßig verarbeitet wurden.
- Widerspruchsrecht: Betroffene Personen haben das Recht, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, wenn diese aufgrund eines berechtigten Interesses des Unternehmens erfolgt.
- Datenübertragbarkeit: Betroffene Personen haben das Recht, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln.
Was sind die Folgen bei Verstößen gegen die DSGVO?
Verstöße gegen die DSGVO können zu hohen Bußgeldern führen. Die Höhe der Bußgelder hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art des Verstoßes, dem Umfang der Verarbeitungstätigkeiten und der Anzahl betroffener Personen. Die maximale Höhe der Bußgelder beträgt 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Fazit
Die DSGVO stellt hohe Anforderungen an Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Kleine Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den Anforderungen der DSGVO auseinandersetzen und gegebenenfalls externe Unterstützung in Anspruch nehmen. Eine Verletzung der DSGVO kann zu hohen Bußgeldern führen und das Vertrauen der Kunden in das Unternehmen beeinträchtigen.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Was ist die DSGVO?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten in der EU verbessern und einheitliche Regeln für Unternehmen schaffen soll, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Gilt die DSGVO für alle Unternehmen?
Ja, die DSGVO gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche.
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu gehören beispielsweise Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, IP-Adresse und Standortdaten.
Welche Pflichten haben Unternehmen nach der DSGVO?
Die DSGVO legt eine Reihe von Pflichten für Unternehmen fest, die personenbezogene Daten verarbeiten. Dazu gehören Informationspflichten, Datenschutz-Folgenabschätzung, Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzbeauftragter und Meldung von Datenschutzverletzungen.
Welche Rechte haben betroffene Personen nach der DSGVO?
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten.
Was sind die Folgen bei Verstößen gegen die DSGVO?
Verstöße gegen die DSGVO können zu hohen Bußgeldern führen. Die maximale Höhe der Bußgelder beträgt 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn sie personenbezogene Daten in großem Umfang verarbeiten oder besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten.
Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist eine Bewertung der Auswirkungen der Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.
Wie lange dürfen Unternehmen personenbezogene Daten speichern?
Unternehmen dürfen personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie es für den Zweck der Verarbeitung erforderlich ist.
Müssen Unternehmen eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten einholen?
Ja, Unternehmen müssen eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten einholen, es sei denn, die Verarbeitung erfolgt auf einer anderen Rechtsgrundlage.
Was ist ein Verarbeitungsverzeichnis?
Ein Verarbeitungsverzeichnis ist eine Übersicht aller Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten, die ein Unternehmen durchführt.
Müssen Unternehmen Datenschutzverletzungen melden?
Ja, Unternehmen müssen Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde melden und betroffene Personen informieren, wenn die Verletzung ein hohes Risiko für ihre Rechte und Freiheiten birgt.
Wie können kleine Unternehmen die Anforderungen der DSGVO erfüllen?
Kleine Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen der DSGVO auseinandersetzen und gegebenenfalls externe Unterstützung in Anspruch nehmen, um die Anforderungen zu erfüllen.
Was sind besondere Kategorien personenbezogener Daten?
Besondere Kategorien personenbezogener Daten sind Daten, die sich auf Rasse, ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben beziehen.
Ähnliche Beiträge:
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Was CEOs kleiner Unternehmen wissen müssen und wie sie sich darauf vorbereiten können
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für CEOs kleiner Unternehmen: Was Sie wissen müssen
- Sicherheit und Datenschutz beim E-Mail-Hosting: Was Sie wissen müssen
- Virtualisierung für kleine Unternehmen: Was Sie wissen müssen
- IT-Sicherheitsdienstleistungen für kleine Unternehmen: Was Sie wissen müssen